Seit mehr als drei Jahren gilt in Deutschland der Mindestlohn. Er soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Dumping-Bezahlung schützen.

Aktuell schreibt der Gesetzgeber einen Mindestlohn in Höhe von 8,84€ brutto je Zeitstunde vor. Zum 01.01.2019 soll der Betrag um knapp 4% auf 9,19€ erhoben werden. Für 2020 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen dann Anspruch auf Zahlungen in Höhe von 9,35€ haben.

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Sie setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammen.

Bei der Festlegung orientieren sie sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Sie prüfen dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, um zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen und faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen.