Die Oberfinanzdirektion hat die besonderen Prüffelder der einzelnen Finanzämter in NRW für das Kalenderjahr 2019 veröffentlicht.

Zentrale Prüffelder sollen die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und bei § 18 EStG, sowie der Verlustabzug bei Körperschaften gemäß § 8c sein.

Neben diesen zentralen Prüffeldern, können Sie auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW auch eine Tabelle mit allen dezentralen Schwerpunkten für das Kalenderjahr 2019 einsehen. Den Link zu der Tabelle finden Sie hier. Steuerpflichtige, die von einem Prüffeld betroffen sind, werden von der Oberfinanzdirektion NRW gebeten, alle notwendigen Unterlagen und Angaben mit Abgabe der Steuererklärung einzureichen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder unsere Kanzlei. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gerne.