Eine Trennung ist oftmals nur schwer emotional zu verarbeiten. Noch schwerer wird es allerdings, wenn es um finanzielle Fragen geht. Paare tragen ihre Konflikte häufig auch auf vermögensrechtlicher Ebene aus. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Paare verheiratet waren oder in wilder Ehe zusammen lebten. Denn auch nach Beendigung einer nichtehelichen Gemeinschaft, kann ein Partner einen finanziellen Ausgleich fordern.

Denn geschenkt ist eben nicht geschenkt!

Hat ein Partner während der Beziehung größere Summen an Geld investiert und Leistungen erbracht, die zu dauerhaftem Vermögen des anderen geführt haben, kann er einen Ausgleich verlangen. Allerdings nicht immer…

Um nach einer Trennung einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebten gemeinsam in dem Haus der Frau. Der Mann hatte bis zur Trennung hohe finanzielle Beträge in die Immobilie, das Grundstück und die Einrichtung fließen lassen. Nach 1,5 Jahren zog der Mann wieder aus und forderte einen Ausgleich seiner finanziellen Leistungen.

Der Fall ging vor das Oberlandesgericht in Brandenburg, allerdings ohne großen Erfolg. Der Mann habe zwar einen Kredit für die Kosten am Haus aufgenommen, dieser wurde aber zwischenzeitlich von seiner damaligen Partnerin wieder übernommen. Ein Ausgleich entfalle auch ,weil der Mann zur damaligen Zeit mietfrei im Haus seiner Frau lebte und nur einen geringen finanziellen Betrag zum Zusammenleben beisteuerte. Für das Oberlandesgericht kommt ein Bereicherungsanspruch nur dann in Betracht, wenn Leistungen über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erfordert.

Die Investitionen des Mannes in die Immobilie seiner Frau haben zwar zu einer Wertsteigerung des Grundstücks geführt, da die Frau das Darlehen aber nach der Trennung vollständig übernommen hat, konnte keine Bereicherung zu ihren Gunsten mehr festgestellt werden. Die Forderungen des Mannes wurden demnach abgelehnt.

Ausgleichsansprüche nach einer Trennung treten nur in Kraft, wenn durch wesentliche Beträge eines Partner während der Lebensgemeinschaft ein Vermögenswert mit großer wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wird.